Einblick aus den Bundesländern: Baden-Württemberg führt verpflichtende Wärmeplanung für größere Kommunen ein


5. August 2021

Einblick aus den Bundesländern: Baden-Württemberg führt verpflichtende Wärmeplanung für größere Kommunen ein

Politik, Wärmeplanung

Mit Inkrafttreten des neuen Klimaschutzgesetzes werden Kommunen ab 20.000 Einwohner*innen in Baden-Württemberg zukünftig Wärmepläne erstellen müssen – Unterstützung erhalten sie hierbei vom neugegründeten „Kompetenzzentrum Wärmewende“

Im Zuge der Novelle des Klimaschutzgesetzes im Herbst 2020 wird Baden-Württemberg als erstes deutsches Bundesland eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung für große Kreisstädte und Stadtkreise einführen. Laut eines vorab veröffentlichten Eckpunktepapiers der grün-schwarzen Landesregierung soll mit diesem Schritt „eine effiziente, dekarbonisierte und zukunftsfähige Wärmeversorgung“ gefördert werden. Mithilfe der Wärmepläne sollen Kommunen sowohl Strategien entwickeln, um die anfallenden Treibhausgasemissionen im Gebäudebestand zu reduzieren, als auch konkrete Ansätze für eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufzeigen. Eine besondere Rolle spielen hierbei Erneuerbare Energien sowie die Nutzung von Abwärme in den Wärmenetzen.

In der Vergangenheit wurden bereits bestehende Förderprogramme kaum in Anspruch genommen. Aus diesem Grund werden nun künftig die 103 größten Kommunen des Bundeslandes mit mehr als 20.000 Einwohner*innen gesetzlich dazu verpflichtet, bis Ende 2023 eine eigene Wärmeplanung aufzustellen. Alle weiteren Städte und Gemeinden, welche auf freiwilliger Basis einen Wärmeplan erstellen, können dafür Fördermittel vom Land beantragen. Den Kommunen kommt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der lokalen Wärmewende zu, während die Landesebene von der aggregierten Informationsmenge profitiert. Das neue baden-württembergische Klimaschutzgesetz wird voraussichtlich noch im Oktober verabschiedet.

In vier Schritten zum kommunalen Wärmeplan

Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung erfolgt in vier Schritten [1]:

  1. Zuerst wird der aktuelle und zukünftige Wärmebedarf der Kommune im Rahmen einer Bestandsanalyse erhoben.
  2. Anschließend wird die vorhandene Wärmeinfrastruktur (Energieerzeugungsanlagen, Gas- und Wärmenetze) für die Erzeugung und Verteilung identifiziert.
  3. Weiterführend werden die lokalen Wärmepotentiale der erneuerbaren Wärmequellen (z.B. Biomasse, Geothermie, Solarthermie, Umweltwärme) sowie Abwärme (z.B. aus der Industrie) analysiert.
  4. Auf Grundlage dieser Daten erstellt die Kommune schließlich den Wärmeplan, welcher ausgewählte Konzepte umfasst, um die Klimaziele 2030 sowie das langfristige Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2050 zu erreichen.

 

 

Das Kompetenzzentrum Wärmewende als Berater der Kommunen bei der Wärmeplanung

Um Kommunen bei der Erstellung der Wärmepläne unterstützen zu können, gründete die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) zum 1. Juli 2020 ein neues Kompetenzzentrum Wärmewende. Darin werden die Expertisen der bereits existierenden Kompetenzzentren „Wärmenetze“ und „Kraft-Wärme-Kopplung“ zusammengeführt und um die Beratung zur kommunalen Wärmeplanung erweitert. Dr. Max Peters, Leiter des Kompetenzzentrums Wärmewende, betont in einer Pressemitteilung: „Wir wollen die Anlaufstelle für die zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen in Baden-Württemberg sein – und darüber hinaus natürlich für alle Kommunen, die Wärmeplanung freiwillig betreiben wollen.“ Aktuell konzipiert das Team des Kompetenzzentrums einen Leitfaden für die konkrete Umsetzung der kommunale Wärmeplanung. Dieser soll veröffentlicht werden, sobald das Klimaschutzgesetz planmäßig im Jahr 2021 in Kraft tritt.

 

[1] Siehe auch: RENEWS Spezial Nr. 79 / Dezember 2016 – Die kommunale Wärmeplanung: Ein wichtiger Treiber der Energiewende

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